Art. 6 LGrenzÄndStV
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
- Redaktionelle Abkürzung
- LGrenzÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.
(2) Dieser Vertrag tritt am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. (1)
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 8. Januar 2010 (Nds. GVBl. S. 12)
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen uind dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. August 2009 (Nds. GVBl. S. 322) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.
Wilhelmshaven, den 5. Mai 2009
Für das Land Niedersachsen
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f
Für die Freie Hansestadt Bremen
Präsident des Senats
Jens B ö h r n s e n
Bürgermeister