Art. 6 LGrenzÄndStV
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
- Redaktionelle Abkürzung
- LGrenzÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.
(2) Dieser Vertrag tritt am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
Wilhelmshaven, den 5. Mai 2009
Für das Land Niedersachsen
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f
Für die Freie Hansestadt Bremen
Präsident des Senats
Jens B ö h r n s e n
Bürgermeister
"Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen."