Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.12.1998, Az.: 1 L 7125/96
Wohngebäudeerweiterung; Außenbereich; Baugenehmigung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 17.12.1998
- Aktenzeichen
- 1 L 7125/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14220
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:1217.1L7125.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg 17.12.1996 - 4 A 1301/95
Rechtsgrundlagen
- § 35 BauGB
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 2000, 260-261
- BauR 1999, 880-881 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1999, 1362 (Volltext mit amtl. LS)
- RdL 1999, 117
Amtlicher Leitsatz
Ein zulässigerweise errichtetes Wohngebäude mit einer Wohnfläche von ca 90 qm darf nicht um ein Zweifamilienhaus mit ca 280 qm Wohnfläche erweitert werden.
Die geschiedene Ehefrau gehört nicht zur Familie und kann daher bei den Wohnbedürfnissen der Familie nach § 35 Abs 4 Nr 5 BauGB nicht berücksichtigt werden.
Eine unzutreffende Berechnung der Wohnfläche einer Erweiterungsmaßnahme im Baugenehmigungsverfahren bindet die Bauaufsichtsbehörde nicht, wenn wegen einer von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung ein neues Baugenehmigungsverfahren notwendig wird.