Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.12.1998, Az.: 1 L 7125/96

Wohngebäudeerweiterung; Außenbereich; Baugenehmigung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
17.12.1998
Aktenzeichen
1 L 7125/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14220
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:1217.1L7125.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg 17.12.1996 - 4 A 1301/95

Fundstellen

  • AgrarR 2000, 260-261
  • BauR 1999, 880-881 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1999, 1362 (Volltext mit amtl. LS)
  • RdL 1999, 117

Amtlicher Leitsatz

Ein zulässigerweise errichtetes Wohngebäude mit einer Wohnfläche von ca 90 qm darf nicht um ein Zweifamilienhaus mit ca 280 qm Wohnfläche erweitert werden.

Die geschiedene Ehefrau gehört nicht zur Familie und kann daher bei den Wohnbedürfnissen der Familie nach § 35 Abs 4 Nr 5 BauGB nicht berücksichtigt werden.

Eine unzutreffende Berechnung der Wohnfläche einer Erweiterungsmaßnahme im Baugenehmigungsverfahren bindet die Bauaufsichtsbehörde nicht, wenn wegen einer von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung ein neues Baugenehmigungsverfahren notwendig wird.