Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 26.07.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Im Rahmen der nach den Nummern 1 und 2 übertragenen Zuständigkeiten bedürfen Entscheidungen über Fälle von grundsätzlicher Bedeutung - ungeachtet einer Zuständigkeit des MF (VV Nrn. 1.4, 2.6, 3.3 und 4. zu § 59 LHO) - der Einwilligung des MU. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.

An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
die Nationalparkverwaltung Harz
die Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue
die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz