BefÜRdErl,NI - BefugnisübertragungsRdErl

Veränderung von Ansprüchen;
Übertragung von Befugnissen

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

RdErl. d. MU v. 23.6.2006 - 12-04001-§ 59 LHO -

Vom 23. Juni 2006 (Nds. MBl. S. 701)

- VORIS 64000 -

Bezug:

RdErl. d. MF v. 11.7.1996 (Nds. MBl. S. 1868), zuletzt geändert durch RdErl. v. 2.5.2005 (Nds. MBl. S. 412)
- VORIS 64000 -

Abschnitt 1 BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 LHO i. V. m. dem Bezugserlass (Nummer 6 der VV zu § 59 LHO - Anlage zum RdErl. vom 4.1.2005, Nds. MBl. S. 92 -) wird dem NLWKN sowie den GAÄ die Befugnis übertragen,

1.1 
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zu einer Höhe von 50.000 EUR bis zu zwei Jahren
    und

  • bis zu einer Höhe von 30.000 EUR bis zu drei Jahren

zu stunden;

1.2
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 50.000 EUR befristet oder unbefristet niederzuschlagen;

1.3
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 30.000 EUR zu erlassen.

Abschnitt 2 BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Den Nationalparkverwaltungen Harz und Niedersächsisches Wattenmeer, der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz wird die Befugnis übertragen,

2.1
Ansprüche im Einzelfall

  • bis zu einer Höhe von 30.000 EUR bis zu zwei Jahren
    und

  • bis zu einer Höhe von 15.000 EUR bis zu drei Jahren

zu stunden;

2.2
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 30.000 EUR befristet oder unbefristet niederzuschlagen;

2.3
Ansprüche im Einzelfall bis zu einer Höhe von 10.000 EUR zu erlassen.

Abschnitt 3 BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Regelungen der EU-Zahlstellen zu der Veränderung von Ansprüchen bleiben von diesem RdErl. unberührt.

Abschnitt 4 BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Veränderung von Ansprüchen; Übertragung von Befugnissen
Redaktionelle Abkürzung
BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Im Rahmen der nach den Nummern 1 und 2 übertragenen Zuständigkeiten bedürfen Entscheidungen über Fälle von grundsätzlicher Bedeutung - ungeachtet einer Zuständigkeit des MF (VV Nrn. 1.4, 2.6, 3.3 und 4. zu § 59 LHO) - der Einwilligung des MU. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere anzunehmen, wenn die Entscheidung über den Einzelfall hinaus präjudizielle Auswirkungen haben kann.

An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
die Nationalparkverwaltung Harz
die Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue
die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz