Abschnitt 10 BuGRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- Redaktionelle Abkürzung
- BuGRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 10 Satz 1 des Runderlasses vom 24. November 2016 (Nds. MBl. S. 1166)
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts