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Abschnitt 10 BuGRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Redaktionelle Abkürzung
BuGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 1. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 10 Satz 1 des Runderlasses vom 24. November 2016 (Nds. MBl. S. 1166)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts