Abschnitt 25 SondhilfGDVO
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
- Redaktionelle Abkürzung
- SondhilfGDVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100010100000
Die Entschädigung der Mitglieder der Sonderhilfsausschüsse und des Landesausschusses, mit Ausnahme der ehrenamtlichen Beisitzer, sowie der Beauftragten des öffentlichen Interesses regelt der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen.