§ 1 MPA-BARdErl - Rechtsform, Name, Sitz
Bibliographie
- Titel
- Betriebsanweisung für die Landesbetriebe der Niedersächsischen Materialprüfanstalten
- Redaktionelle Abkürzung
- MPA-BARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
(1) Die Materialprüfanstalten werden als Landesbetriebe nach § 26 LHO geführt.
(2) Sie führen die Bezeichnung "Materialprüfanstalt für das Bauwesen (MPA BS)" mit Sitz in Braunschweig und "Materialprüfanstalt für das Bauwesen und Produktionstechnik (MPA H)" mit Sitz in Hannover und weiteren Betriebsstätten in Clausthal-Zellerfeld und in Garbsen.