Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

§ 1 MPA-BARdErl - Rechtsform, Name, Sitz

Bibliographie

Titel
Betriebsanweisung für die Landesbetriebe der Niedersächsischen Materialprüfanstalten
Redaktionelle Abkürzung
MPA-BARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

(1) Die Materialprüfanstalten werden als Landesbetriebe nach § 26 LHO geführt.

(2) Sie führen die Bezeichnung "Materialprüfanstalt für das Bauwesen (MPA BS)" mit Sitz in Braunschweig und "Materialprüfanstalt für das Bauwesen und Produktionstechnik (MPA H)" mit Sitz in Hannover und weiteren Betriebsstätten in Clausthal-Zellerfeld und in Garbsen.