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  • ab 01.01.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StasVfeFiAV

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Verwertung der in Staatsschutzverfahren rechtskräftig eingezogenen Filme
Redaktionelle Abkürzung
StasVfeFiAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34130

Das Bundesarchiv unterrichtet das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz über Titel, Inhalt und Beschaffenheit der bei ihm eingehenden Filme. Es überlässt die Filme diesen Behörden auf Anforderung vorübergehend zur Einsicht.