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  • ab 11.05.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NdsK-DVbgÄndÜbkG 2004

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Konkordat
Redaktionelle Abkürzung
NdsK-DVbgÄndÜbkG 2004,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

(1) Der am 30. März 2004 unterzeichneten Übereinkunft zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Diözesen Hildesheim, Osnabrück und dem niedersächsischen Teil der Diözese Münster zur Änderung der Durchführungsvereinbarung vom 29. Oktober 1993 zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Land Niedersachsen wird zugestimmt.

(2) Die Übereinkunft wird als Anlage veröffentlicht.