§ 11 MFG - Finanzierungshilfen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
- Amtliche Abkürzung
- MFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100010000000
Für die Gründung selbstständiger kleiner und mittlerer Unternehmen und die Anpassung an strukturelle Veränderungen zur Steigerung der Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit gewährt das Land Finanzierungshilfen und Bürgschaften. Die Vergabe der Mittel kann von der Durchführung einer Betriebsberatung oder der Vorlage eines Gutachtens durch Dritte abhängig gemacht werden.