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  • ab 04.05.1978 (aktuelle Fassung)

§ 11 MFG - Finanzierungshilfen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Amtliche Abkürzung
MFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100010000000

Für die Gründung selbstständiger kleiner und mittlerer Unternehmen und die Anpassung an strukturelle Veränderungen zur Steigerung der Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit gewährt das Land Finanzierungshilfen und Bürgschaften. Die Vergabe der Mittel kann von der Durchführung einer Betriebsberatung oder der Vorlage eines Gutachtens durch Dritte abhängig gemacht werden.