Verwaltungsgericht Stade
Beschl. v. 28.03.1994, Az.: 9 A 11/93

Voraussetzungen für die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens; Vorermittlungen wegen des Verdachts eines Dienstvergehens ; Verstoß eines Beamten gegen die Informationspflicht

Bibliographie

Gericht
VG Stade
Datum
28.03.1994
Aktenzeichen
9 A 11/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 22699
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:VGSTADE:1994:0328.9A11.93.0A

Verfahrensgegenstand

Aufhebung von Disziplinarverfügungen

Die Disziplinarkammer (9. Kammer) hat
bei dem Verwaltungsgericht Stade
in ihrer Sitzung am 28. März 1994
unter Mitwirkung von
Präsident des Verwaltungsgerichts ... als Vorsitzendem,
Richter am Verwaltungsgericht ... als Berufsrichter,
Ltd. Städtischem Direktor ... als Ehrenamtlichem Richter,
ohne mündliche Verhandlung
beschlossen:

Tenor:

Die Disziplinarverfügungen vom 15. April 1993 und vom 15. Oktober 1993 werden aufgehoben.

Die beteiligte Behörde trägt die Kosten der Verfahren.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
VG Stade - 28.03.1994 - AZ: 9 A 6/93