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  • ab 30.12.1999 (aktuelle Fassung)

§ 1 BMpädPrüfO - Errichtung

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BMpädPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000040

Für die Abnahme von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse für Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe errichtet die Bezirksregierung Hannover als zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16.2.1999 (BGBl. 1999 Teil I Nr. 7, S. 157), nachfolgend abgekürzt "AEVO", einen oder mehrere Prüfungsausschüsse.