§ 1 BMpädPrüfO - Errichtung
Bibliographie
- Titel
- Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- BMpädPrüfO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000040
Für die Abnahme von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse für Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe errichtet die Bezirksregierung Hannover als zuständige Stelle gemäß § 4 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16.2.1999 (BGBl. 1999 Teil I Nr. 7, S. 157), nachfolgend abgekürzt "AEVO", einen oder mehrere Prüfungsausschüsse.