Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.09.1979, Az.: IV A 40/79
Fahrtenbuch; Anordnung einer Auflage; Führen eines Fahrtenbuchs; Verkehrsverstoß
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 26.09.1979
- Aktenzeichen
- IV A 40/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10995
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1979:0926.IV.A40.79.0A
Rechtsgrundlage
- § 31a StVZO
Fundstelle
- VRS 58, 231
Amtlicher Leitsatz
Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches als Auflage kann lediglich dann vorgenommen werden, wenn mit dem betreffenden Fahrzeug bereits mehrere Verkehrsverstöße begangen wurden oder aber ein einmaliger erheblicher Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften vorliegt.