§ 4 AVO - Sek I - Erweiterter Sekundarabschluß I
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I)
- Amtliche Abkürzung
- AVO - Sek I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410014100000
Den Erweiterten Sekundarabschluß I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluß nach § 3 hinaus
- 1.gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A und befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A und
- 2.im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
erbracht hat.