Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 15.01.1987, Az.: 5 U 57/86

Zahlung der Erstprämie; Vorläufige Deckungszusage; Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers; Rückgriff des SVT

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
15.01.1987
Aktenzeichen
5 U 57/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 13760
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1987:0115.5U57.86.0A

Fundstelle

  • VersR 1987, 943-944 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zahlt der Kfz-Halter die Erstprämie für seine Haftpflichtversicherung nicht, so wird die vorläufige Deckungszusage des Haftpflichtversicherers hinfällig und dieser wird nicht nur gegenüber dem Fahrzeughalter und dem mitversicherten Fahrzeugführer leistungsfrei, sondern auch gegenüber einem SVT, der wegen eines vom Fahrzeugführer verschuldeten Unfalls seinerseits einem anderen Versicherungsleistungen zu erbringen hat.Der SVT kann in diesem Fall wegen seiner Aufwendungen keinen Rückgriff gegen den lediglich mitversicherten Fahrzeugführer nehmen, wenn dieser den Wegfall seines Haftpflichtversicherungsschutzes nicht verschuldet hat.