Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 15.01.1987, Az.: 5 U 57/86
Zahlung der Erstprämie; Vorläufige Deckungszusage; Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers; Rückgriff des SVT
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 15.01.1987
- Aktenzeichen
- 5 U 57/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 13760
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1987:0115.5U57.86.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1542 RVO
- § 116 SGB X
- § 158c VVG
- § 158i VVG
- § 3 Nr. 6 PflVG
- § 1 II AKB
Fundstelle
- VersR 1987, 943-944 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zahlt der Kfz-Halter die Erstprämie für seine Haftpflichtversicherung nicht, so wird die vorläufige Deckungszusage des Haftpflichtversicherers hinfällig und dieser wird nicht nur gegenüber dem Fahrzeughalter und dem mitversicherten Fahrzeugführer leistungsfrei, sondern auch gegenüber einem SVT, der wegen eines vom Fahrzeugführer verschuldeten Unfalls seinerseits einem anderen Versicherungsleistungen zu erbringen hat.Der SVT kann in diesem Fall wegen seiner Aufwendungen keinen Rückgriff gegen den lediglich mitversicherten Fahrzeugführer nehmen, wenn dieser den Wegfall seines Haftpflichtversicherungsschutzes nicht verschuldet hat.