Landgericht Lüneburg
Beschl. v. 22.02.2024, Az.: 3 S 35/23

Berichtigung eines Schreibfehlers

Bibliographie

Gericht
LG Lüneburg
Datum
22.02.2024
Aktenzeichen
3 S 35/23
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2024, 14531
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Celle - AZ: 130 C 200/23

In dem Rechtsstreit
1. XXX
2. XXX
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtigte zu 1. und 2.:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen XXX
XXX
gegen
XXX
- Beklagter und Berufungsbeklagter -
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt XXX
XXX
hat das Landgericht Lüneburg - 3. Zivilkammer - durch den Vizepräsidenten des Landgerichts XXX, die Richterin am Landgericht XXX und die Richterin am Landgericht Dr. Kastendieck am 22.02.2024 beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss vom 27.12.2023 wird hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:

Statt

15.12.2023

muss es richtig heißen:

27.12.2023

Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.