Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.11.1988, Az.: 11 U 68/88
Anscheinsbeweis; Vorfahrtverletzung; Wartepflichtiges Kraftfahrzeug; Einbiegen auf Vorfahrtstraße
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 11.11.1988
- Aktenzeichen
- 11 U 68/88
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 14170
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1988:1111.11U68.88.0A
Rechtsgrundlagen
- § 7 Abs. 1 StVG
- § 7 Abs. 2 StVG
- § 17 Abs. 1 StVG
- § 18 Abs. 1 StVG
- § 5 Abs. 4a StVO
- § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVO
- § 8 Abs. 2 S. 2 StVO
Fundstelle
- VRS 78, 25
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Der Anscheinsbeweis spricht für eine Vorfahrtverletzung, wenn ein nach rechts auf eine Vorfahrtstraße einbiegendes wartepflichtiges Kraftfahrzeug mit einem von rechts kommenden, im Überholen begriffenen Fahrzeug kollidiert.
2. Kann der Wartepflichtige übersehen, daß die von rechts herannahenden Fahrzeuge nur in grob verkehrswidriger Weise auf die Gegenfahrbahn wechseln könnten, so ist ihm ein Abbiegen nach rechts erlaubt.