Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.11.1988, Az.: 11 U 68/88

Anscheinsbeweis; Vorfahrtverletzung; Wartepflichtiges Kraftfahrzeug; Einbiegen auf Vorfahrtstraße

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
11.11.1988
Aktenzeichen
11 U 68/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 14170
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1988:1111.11U68.88.0A

Fundstelle

  • VRS 78, 25

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Der Anscheinsbeweis spricht für eine Vorfahrtverletzung, wenn ein nach rechts auf eine Vorfahrtstraße einbiegendes wartepflichtiges Kraftfahrzeug mit einem von rechts kommenden, im Überholen begriffenen Fahrzeug kollidiert.

2. Kann der Wartepflichtige übersehen, daß die von rechts herannahenden Fahrzeuge nur in grob verkehrswidriger Weise auf die Gegenfahrbahn wechseln könnten, so ist ihm ein Abbiegen nach rechts erlaubt.