Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 10.11.1975, Az.: 2 Ws 402/75
Zeuge; Entschuldigtes Ausbleiben; Auftrag an Rechtsanwalt; Entbindung von Zeugenpflicht
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 10.11.1975
- Aktenzeichen
- 2 Ws 402/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10970
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1975:1110.2WS402.75.0A
Rechtsgrundlage
- § 51 StPO
Fundstelle
- MDR 1976, 336 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Das Ausbleiben des Zeugen ist im allgemeinen genügend entschuldigt, wenn der Rechtsanwalt seinem ihm erteilten Auftrag, für den Zeugen unter Angabe von Hinderungsgründen bei Gericht um die Entbindung von der Zeugenpflicht nachzusuchen, versehentlich nicht ausführt, wenn der Rechtsanwalt ihm bestätigt, daß er nur bei einer gegenteiligen Nachricht des Rechtsanwalts zum Termin zu erscheinen brauche.