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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BHEPl10RdErl - Bundesmittel außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe

Bibliographie

Titel
Verfahrensgrundsätze für die Bewirtschaftung der aus Einzelplan 10 des Bundeshaushalts zugewiesenen Bundesmittel und der damit zusammenhängenden Landesmittel
Redaktionelle Abkürzung
BHEPl10RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

3.1
Die aus Kapitel 10 02 des Bundeshaushalts zugewiesenen Mittel sind nicht im Landeshaushalt veranschlagt. Die Bewirtschaftung richtet sich nach Nummer 1.

3.2
Bundesmittel aus anderen Einzelplänen

Soweit dem ML oder dem MU aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts Mittel zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Mittelbewirtschaftung ebenfalls nach Nummer 1, sofern in dem Zuweisungserlass nichts Abweichendes geregelt ist.