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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 2 StBauAnwSZRdErl

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereiche Stadtbauwesen und Städtebau
Redaktionelle Abkürzung
StBauAnwSZRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Dieser RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 des RdErl. vom 6. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 230)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung

Nachrichtlich:

An die
Kommunen und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts