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  • ab 15.09.2019 (aktuelle Fassung)

§ 1 IT.N-BARdErl - Rechtsform, Name, Sitz

Bibliographie

Titel
Betriebsanweisung für IT.Niedersachsen (IT.N)
Redaktionelle Abkürzung
IT.N-BARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

(1) IT.Niedersachsen ist ein Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO und Teil der Landesverwaltung. Es gelten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Landesbetriebe, sofern diese Betriebsanweisung nichts anderes bestimmt.

(2) Die Abkürzung "IT" im Namen des Landesbetriebes steht für "Informationstechnologie".

(3) IT.Niedersachsen hat den Sitz in Hannover und kann selbst Außenstellen einrichten.