§ 1 IT.N-BARdErl - Rechtsform, Name, Sitz
Bibliographie
- Titel
- Betriebsanweisung für IT.Niedersachsen (IT.N)
- Redaktionelle Abkürzung
- IT.N-BARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
(1) IT.Niedersachsen ist ein Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO und Teil der Landesverwaltung. Es gelten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Landesbetriebe, sofern diese Betriebsanweisung nichts anderes bestimmt.
(2) Die Abkürzung "IT" im Namen des Landesbetriebes steht für "Informationstechnologie".
(3) IT.Niedersachsen hat den Sitz in Hannover und kann selbst Außenstellen einrichten.