Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.06.1995, Az.: 5 M 611/95
Frauenbeauftragter; Bestellung; Ermessen; Ermessensüberschreitung; Teilnahme an Protestveranstaltungen
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 14.06.1995
- Aktenzeichen
- 5 M 611/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14103
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:0614.5M611.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 10.01.1995 - 13 B 9029/94
Rechtsgrundlage
- § 18 GleichberG ND
Fundstellen
- NdsRpfl 1995, 287
- NdsVBl 1995, 230
- ÖD 1996, 2
Amtlicher Leitsatz
Die Bestellung einer Beschäftigten zur Frauenbeauftragten liegt im Ermessen der Dienststelle. Sie hält sich noch im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens, wenn sie die beantragte Bestellung einer Lehrerin zur Frauenbeauftragten ablehnt, gegen die disziplinare Vorermittlungen wegen der nichtgenehmigten Teilnahme an Protestveranstaltungen während der Unterrichtszeit eingeleitet worden sind.