Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.06.1995, Az.: 5 M 611/95

Frauenbeauftragter; Bestellung; Ermessen; Ermessensüberschreitung; Teilnahme an Protestveranstaltungen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
14.06.1995
Aktenzeichen
5 M 611/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14103
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:0614.5M611.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 10.01.1995 - 13 B 9029/94

Fundstellen

  • NdsRpfl 1995, 287
  • NdsVBl 1995, 230
  • ÖD 1996, 2

Amtlicher Leitsatz

Die Bestellung einer Beschäftigten zur Frauenbeauftragten liegt im Ermessen der Dienststelle. Sie hält sich noch im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens, wenn sie die beantragte Bestellung einer Lehrerin zur Frauenbeauftragten ablehnt, gegen die disziplinare Vorermittlungen wegen der nichtgenehmigten Teilnahme an Protestveranstaltungen während der Unterrichtszeit eingeleitet worden sind.