Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.12.1986, Az.: 1 U 140/86

Nachtbackverbot als ein den Wettbewerb regelnder Tatbestand

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
11.12.1986
Aktenzeichen
1 U 140/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 20449
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1986:1211.1U140.86.0A

Entscheidungsgründe

1

1.

Das Urteil des BVG vom 25.2.76 - BerfGE 41/360 - zum Nachtbackverbot des § 5 BAZG ist nicht durch neue Entwicklungen auf dem Absatzmarkt für Bäckereiwaren überholt. Insbes. kann eine zunehmende Zahl von Verstößen gegen § 5 BAZG nicht geeignet sein, diese Regelung verfassungswidrig werden zu lassen.

2

2.

§ 5 BAZG hat auch einen den Wettbewerb regelnden Charakter; deshalb liegt in jedem Verstoß gegen § 5 BAZG zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG.

3

3.

Im übrigen begründet bewußtes und planmäßiges Außerachtlassen des § 5 BAZG mit dem Ziel, sich einen ungerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, stets auch einen Verstoß gegen§ 1 UWG.

4

siehe WRP 1987 Seite 198