Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.12.1986, Az.: 1 U 140/86
Nachtbackverbot als ein den Wettbewerb regelnder Tatbestand
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 11.12.1986
- Aktenzeichen
- 1 U 140/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 20449
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1986:1211.1U140.86.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1 UWG
- § 5 BAZG
Entscheidungsgründe
1.
Das Urteil des BVG vom 25.2.76 - BerfGE 41/360 - zum Nachtbackverbot des § 5 BAZG ist nicht durch neue Entwicklungen auf dem Absatzmarkt für Bäckereiwaren überholt. Insbes. kann eine zunehmende Zahl von Verstößen gegen § 5 BAZG nicht geeignet sein, diese Regelung verfassungswidrig werden zu lassen.
2.
§ 5 BAZG hat auch einen den Wettbewerb regelnden Charakter; deshalb liegt in jedem Verstoß gegen § 5 BAZG zugleich ein Verstoß gegen § 1 UWG.
3.
Im übrigen begründet bewußtes und planmäßiges Außerachtlassen des § 5 BAZG mit dem Ziel, sich einen ungerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, stets auch einen Verstoß gegen§ 1 UWG.
siehe WRP 1987 Seite 198