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§ 2 Ev-LuthLKVbg

Bibliographie

Titel
Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche Hannovers
Redaktionelle Abkürzung
Ev-LuthLKVbg,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410050000000

Das Land Niedersachsen genehmigt die Errichtung und den Betrieb dieser Ersatzschulen und verleiht ihnen gleichzeitig die Eigenschaft anerkannter Ersatzschulen.