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  • ab 03.03.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 1 DHPolÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
DHPolÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(2) Das Abkommen sowie das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 88), das gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens sein Bestandteil ist, werden nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag des In-Kraft-Tretens des Abkommens ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.