Art. 1 DHPolÄndAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
- Redaktionelle Abkürzung
- DHPolÄndAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Dem am 27. Oktober 2005 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen sowie das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 88), das gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens sein Bestandteil ist, werden nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag des In-Kraft-Tretens des Abkommens ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.