DHPolÄndAbkG,NI - Deutsche Hochschule der Polizei-Änderungsabkommensgesetz

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
DHPolÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 76 - VORIS 20411 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 DHPolÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
DHPolÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(2) Das Abkommen sowie das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 88), das gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens sein Bestandteil ist, werden nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag des In-Kraft-Tretens des Abkommens ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Art. 2 DHPolÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
DHPolÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 23. Februar 2006

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen Gansäuer

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff