Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Benutzer Links
Schließen
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nk
NKWO,NI - Niedersächsische Kommunalwahlordnung
§§ 3 - 78, Zweiter Teil - Wahl der Abgeordneten, Direktwahl
§§ 42 - 53, Viertes Kapitel - Wahlhandlung
§§ 42 - 51, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Jahr
Seite
oder
Ausgabe
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
§§ 42 - 51, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 42 NKWO, Ausstattung des Wahlvorstands
§ 43 NKWO, Wahlkabinen
§ 44 NKWO, Wahlurnen
§ 45 NKWO, Wahltisch
§ 46 NKWO, Ergänzung des Wählerverzeichnisses
§ 47 NKWO, Stimmabgabe
§ 48 NKWO, Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson
§ 49 NKWO, Vermerk über die Stimmabgabe
§ 50 NKWO, Stimmabgabe mit Wahlschein bei der einzelnen Direktwahl
§ 51 NKWO, Schluss der Wahlhandlung