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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
N
Nd
NDIG,NI - Niedersächsisches Informationssicherheitsgesetz
§§ 13 - 30, Dritter Teil - Informationssicherheit
§§ 17 - 30, Zweiter Abschnitt - Einsatz von IT-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit
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§§ 17 - 30, Zweiter Abschnitt - Einsatz von IT-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit
§ 17 NDIG, Übertragung und Beschränkung der Befugnisse nach diesem Abschnitt
§ 18 NDIG, Automatisierte Erhebung und Auswertung von Daten eines Verzeichnis- und Berechtigungsdienstes
§ 19 NDIG, Automatisierte Auswertung von Ereignisdokumentationen und Datenverkehr
§ 20 NDIG, Weitere Auswertung ohne Inhaltsdaten in Verdachtsfällen
§ 21 NDIG, Weitere Auswertung von Inhaltsdaten in Verdachtsfällen
§ 22 NDIG, Ergänzende Auswertung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 23 NDIG, Speicherung und Auswertung von Daten zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die IT-Sicherheit
§ 24 NDIG, Beseitigung von Schadprogrammen
§ 25 NDIG, Datensicherheit, Protokollierung
§ 26 NDIG, Benachrichtigung der betroffenen Personen
§ 27 NDIG, Dokumentation
§ 28 NDIG, Beteiligung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 29 NDIG, Zweckbindung, Übermittlung personenbezogener Daten
§ 30 NDIG, Einschränkung von Grundrechten