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  • ...Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)...

    Rechtsstand: 13.03.2024 | VORIS Nummer: 30000


  • ...Anlage Nds. eGruVO - Grundbuchämter mit elektronischem Rechtsverkehr, Zeitpunkt des Beginns des elektronischen Rechtsverkehrs und der Führung elektronischer GrundaktenBibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)...

    Rechtsstand: 13.03.2024 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 1 Nds. eGruVO - Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 (1) 1 Bei den in der Anlage bezeichneten Grundbuchämtern ist ab dem in Spalte 2 der Anlage angegebenen Zeitpunkt der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. 2 Anträge, sonstige Erklärungen sowie...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 2 Nds. eGruVO - Elektronische Poststelle, Dateiformate Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 (1) In elektronischer Form gestellte Anträge, sonstige Erklärungen sowie Nachweise über andere Eintragungsvoraussetzungen sind an das nach § 3 Nr. 1 bekannt gegebene elektronische Postfach des...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 3 Nds. eGruVO - Bekanntgabe technischer Anforderungen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 Das Justizministerium oder eine vom ihm beauftragte Stelle gibt auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de bekannt:...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 4 Nds. eGruVO - Ersatzeinreichung Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 1 Ist eine Übermittlung an das elektronische Postfach nicht möglich, insbesondere weil die nach § 3 Nr. 7 bekannt gegebene Höchstgrenze für die Anzahl der einzureichenden elektronischen Dokumente...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 5 Nds. eGruVO - Einführung der elektronischen Grundakte Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 1 Bei den in der Anlage bezeichneten Grundbuchämtern werden ab dem in Spalte 3 der Anlage angegebenen Zeitpunkt neu anzulegende Grundakten elektronisch geführt. 2 Grundakten, die bereits angelegt...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 6 Nds. eGruVO - Bildung elektronischer Grundakten, Repräsentat Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 (1) 1 In der elektronischen Grundakte werden zur Akte gebrachte elektronische Dokumente einschließlich zugehöriger Signaturdateien sowie sonstige zur Grundakte gebrachte Dateien und Informationen...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 7 Nds. eGruVO - Übertragung von Papierdokumenten Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 (1) 1 Sind nach § 5 Satz 1 Grundakten elektronisch zu führen oder nach § 5 Satz 2 elektronisch weiterzuführen, so sind zu diesen in Papierform eingehende Schriftstücke nach dem Stand der Technik in...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 8 Nds. eGruVO - Entscheidungen und Verfügungen in elektronischer Form Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 Entscheidungen und Verfügungen der Grundbuchämter, deren Grundakten elektronisch geführt werden, sind in elektronischer Form zu erlassen...

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    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 9 Nds. eGruVO - Bearbeitung der elektronischen Grundakte Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 (1) 1 Es ist sicherzustellen, dass in der elektronischen Grundakte alle Bearbeitungsvorgänge nachvollzogen werden können. 2 Es ist insbesondere sicherzustellen, dass nachvollzogen werden kann,...

    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000


  • ...§ 10 Nds. eGruVO - Barrierefreiheit Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO)Amtliche Abkürzung Nds. eGruVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 30000 Elektronische Grundakten und Verfahren zur Führung und Bearbeitung dieser Akten sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind...

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    Rechtsstand: 18.02.2022 | VORIS Nummer: 30000