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585 Suchergebnisse

  • ...§ 1 HKAÜV - Übertragung von Aufgaben Bibliographie Titel Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die HeilberufeRedaktionelle Abkürzung HKAÜV,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Als Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung werden übertragen:...

    Rechtsstand: 25.11.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...§ 2 HKAÜV - Deckung der Kosten Bibliographie Titel Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die HeilberufeRedaktionelle Abkürzung HKAÜV,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Zur Deckung der bei der Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Nr. 1 Buchst. a bis i und Nrn. 2 bis 5 entstehenden Kosten erheben die Kammern Gebühren und Auslagen...

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    Rechtsstand: 25.11.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Verwaltungsgericht Hannover Urt. v. 07.11.2022, Az.: 5 A 184/21 Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit; Verurteilung; Volksverhetzung; Widerruf der Approbation als Arzt: Verurteilung wegen VolksverhetzungBibliographie Gericht VG Hannover Datum 07.11.2022 Aktenzeichen 5 A 184/21 Entscheidungsform Urteil Referenz WKRS 2022, 67424...

    Entscheidungsdatum: 07.11.2022


  • ...Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von LeistungserbringerinstitutionenBibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 1 eGBRStVtr - Allgemeines Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung vonAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Das Land Nordrhein-Westfalen (Sitzland) errichtet das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder für die Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise nach § 340...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 2 eGBRStVtr - Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist als gemeinsame Stelle der vertragschließenden Länder für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen gemäß § 340 Absatz 1 Nummer 1 und...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 3 eGBRStVtr - Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Das elektronische Gesundheitsberuferegister holt unter Vorlage des Antrags die Bestätigung gemäß § 340 Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bei der jeweils zuständigen bestätigenden Stelle...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 4 eGBRStVtr - Finanzierung und Kosten Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Für den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. 2 Das elektronische Gesundheitsberuferegister erhebt für seine Tätigkeit zur Deckung des...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 5 eGBRStVtr - Haushalts- und Wirtschaftsführung Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters unterliegt der Prüfung des Rechnungshofs des Sitzlandes. 2 Das elektronische Gesundheitsberuferegister leitet dem...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 6 eGBRStVtr - Organisation und Struktur des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Das jeweils für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium jedes vertragschließenden Landes entsendet für die Dauer von höchstens fünf Jahren eine Vertreterin oder einen Vertreter als Mitglied in den...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 7 eGBRStVtr - Aufgaben des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Der Länderbeirat empfiehlt Maßnahmen zur Optimierung der Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. 2 Er soll über Entscheidungen der Leitung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 8 eGBRStVtr - Beschlussfassung des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der KomponentenAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Jedes Mitglied des Länderbeirats hat eine Stimme. 2 Der Länderbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064