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  • ...Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG) Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 4b AufnG - Sonderzahlung im Jahr 2023 Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) 1 Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur finanziellen Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung von unter den § 24 AufenthG fallenden Kriegsvertriebenen aus der Ukraine und zur...

    Rechtsstand: 20.12.2023 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 1 AufnG - Verteilung und Zuweisung Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) 1 Zuständig für die Verteilung und Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer, die...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 4 AufnG - Kosten Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) 1 Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten, die ihnen...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 4a AufnG - Vorauszahlungen Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 1 Abweichend von § 4 Abs. 1 Sätze 4 und 5 können in den zwei der Zahlungsverpflichtung vorausgehenden Jahren Vorauszahlungen nach Maßgabe des Haushalts geleistet werden. 2 Die Vorauszahlungen werden mit den nach...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 4c AufnG - Abweichende Regelungen für die Kostenabgeltung nach § 4 im Jahr 2023 Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) 1 Für die Zahlungen nach § 4 Abs. 1 Satz 5 im Jahr 2023 gelten für die Kostenabgeltung nach § 4 Abs. 1 bis 3 die folgenden abweichenden Regelungen. 2 Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 1 bis 3 unberührt....

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 3 AufnG - Unterbringung in Landeseinrichtungen Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) 1 Das Land kann neben den in § 2 Abs. 2 Nr. 1 genannten Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften auch sonstige Unterbringungseinrichtungen betreiben oder betreiben lassen. 2 Soweit das Land dabei...

    Rechtsstand: 01.01.2016 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und AsylbewerbernBibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern...

    Rechtsstand: 22.07.2015 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 1 AsylbKEG - Zusätzliche Mittel und Verteilung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und AsylbewerbernRedaktionelle Abkürzung AsylbKEG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) 1 Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2015 zur finanziellen Entlastung bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern...

    Rechtsstand: 22.07.2015 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 2 AsylbKEG - Inkrafttreten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und AsylbewerbernRedaktionelle Abkürzung AsylbKEG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft...

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    Rechtsstand: 22.07.2015 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 2 AufnG - Zuständigkeiten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Bibliographie TitelGesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 27100


  • ...§ 5 AufnG - In-Kraft-Treten Bibliographie Titel Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG)Amtliche Abkürzung AufnG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 27100