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219 Suchergebnisse

  • ...Art. 9 eGBRStVtr - Organisation und Struktur des Fachbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Der Fachbeirat berät die Leitung und den Länderbeirat des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. 2 Ihm soll vor Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Zugriffsberechtigten haben können, Gelegenheit zur...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 10 eGBRStVtr - Beschlussfassung des Fachbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Jedes Mitglied des Fachbeirats hat eine Stimme. 2 Der Fachbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 11 eGBRStVtr - Schlussvorschriften Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragschließenden Länder. 2 Er tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...§ 35 HKG - Anerkennung Bibliographie Titel Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)  Amtliche Abkürzung HKG NormtypGesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064070000000 (1) Eine Bezeichnung nach § 34 darf nur führen, wer hierfür eine Anerkennung durch die Kammer erhalten hat...

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    Rechtsstand: 30.03.2022 | VORIS Nummer: 21064070000000


  • ...§ 85a HKG - Datenverarbeitung und Auskunftspflichten Bibliographie Titel Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) Amtliche Abkürzung HKG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064070000000 (1) Die Kammer darf personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist...

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    Rechtsstand: 01.01.2022 | VORIS Nummer: 21064070000000


  • ...Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von LeistungserbringerinstitutionenBibliographie Titel Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von...

    Rechtsstand: 20.10.2021 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 1 eGBRStVtrG Bibliographie Titel Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung vonRedaktionelle Abkürzung eGBRStVtrG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Dem am 29. Juli 2021 vom Land Niedersachsen unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur...

    Rechtsstand: 20.10.2021 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 2 eGBRStVtrG Bibliographie Titel Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung vonRedaktionelle Abkürzung eGBRStVtrG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft...

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    Rechtsstand: 20.10.2021 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Anlage eGBRStVtrG Bibliographie Titel Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung vonRedaktionelle Abkürzung eGBRStVtrG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 > Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur...

    Rechtsstand: 20.10.2021 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG) Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)Amtliche Abkürzung NHebG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 71 - VORIS 21064 -)...

    Rechtsstand: 22.09.2021 | VORIS Nummer: 21064


  • ...§ 1 NHebG - Aufgaben Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)Amtliche Abkürzung NHebG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 Neben den in § 1 und § 9 Abs. 4 des Hebammengesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274), genannten Tätigkeiten gehört es zu den...

    Rechtsstand: 22.09.2021 | VORIS Nummer: 21064


  • ...§ 2 NHebG - Allgemeine Berufspflichten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)Amtliche Abkürzung NHebG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Hebammen sind verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem jeweiligen Stand der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Geburtshilfe und der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse gewissenhaft auszuüben und dabei...

    Rechtsstand: 22.09.2021 | VORIS Nummer: 21064