Art. 2 eGBRStVtrG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
- Redaktionelle Abkürzung
- eGBRStVtrG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 13. Oktober 2021
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele A n d r e t t a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan W e i l