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247 Suchergebnisse

  • ...§ 16 NJAVollzG - Verlegung, Überstellung, Ausantwortung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Die Arrestantin oder der Arrestant kann abweichend vom Vollstreckungsplan aus Gründen der Vollzugsorganisation oder aus anderen wichtigen Gründen in eine andere Anstalt verlegt oder überstellt werden...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 17 NJAVollzG - Aufenthalt während der Freizeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant kann sich während der Freizeit in Gemeinschaft mit anderen aufhalten. 2 Der gemeinsame Aufenthalt kann eingeschränkt werden, wenn...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 18 NJAVollzG - Unterbringung während der Ruhezeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant wird während der Ruhezeit allein in ihrem oder seinem Arrestraum untergebracht. 2 Wenn eine schädliche Beeinflussung nicht zu befürchten ist, können mit ihrer Zustimmung...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 19 NJAVollzG - Kleidung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant darf eigene Kleidung, eigene Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, soweit hierdurch die Erreichung des Vollzugszieles oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt nicht...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 20 NJAVollzG - Verpflegung, Einkauf Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Die Arrestantin oder der Arrestant ist gesund zu ernähren. 2 Auf ärztliche Anordnung wird besondere Verpflegung gewährt. 3 Der Arrestantin oder dem Arrestanten ist es zu ermöglichen, Speisevorschriften...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 21 NJAVollzG - Besuche Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Die Arrestantin oder der Arrestant darf nach vorheriger Anmeldung Besuch von ihren oder seinen Personensorgeberechtigten empfangen....

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 22 NJAVollzG - Besuche von Verteidigerinnen, Verteidigern, Beiständen, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen und NotarenBibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 23 NJAVollzG - Überwachung von Besuchen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Besuche dürfen offen überwacht werden. 2 Die Überwachung kann mit technischen Hilfsmitteln erfolgen. 3 Eine Aufzeichnung findet nicht statt. 4 Eine akustische Überwachung von Besuchen ist nicht zulässig....

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 24 NJAVollzG - Schriftwechsel Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant darf Schreiben absenden und empfangen. 2 In dringenden Fällen kann der Arrestantin oder dem Arrestanten gestattet werden, Schreiben als Telefaxe aufzugeben. 3 Die...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 25 NJAVollzG - Kontrolle des Schriftwechsels Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Eine inhaltliche Kontrolle des Schriftwechsels der Arrestantin oder des Arrestanten findet nicht statt....

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 26 NJAVollzG - Weiterleitung von Schreiben, Aufbewahrung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Die Arrestantin oder der Arrestant hat Absendung und Empfang ihrer oder seiner Schreiben durch die Vollzugsbehörde vermitteln zu lassen, soweit nicht etwas anderes gestattet ist...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 27 NJAVollzG - Telekommunikation Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Der Arrestantin oder dem Arrestanten ist zu gestatten, in dringenden Fällen oder zur Förderung der Erreichung des Vollzugszieles Telefongespräche zu führen...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210