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95 Suchergebnisse

  • ...Anlage JVA HSand-ZustAbkG Bibliographie Titel Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest,Redaktionelle Abkürzung JVA HSand-ZustAbkG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 > Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der...

    Rechtsstand: 08.07.2020 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 40 NJAVollzG - Persönlicher Besitz Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Die Arrestantin oder der Arrestant darf nur mit Erlaubnis der Vollzugsbehörde in angemessenem Umfang Sachen besitzen. 2 Die Erlaubnis ist zu versagen, soweit durch den Besitz die Erreichung des...

    Rechtsstand: 24.05.2019 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 1 NJAVollzG - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Jugendarrestes in den dafür bestimmten Anstalten des Landes Niedersachsen...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 2 NJAVollzG - Vollzugsziel Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Der Vollzug des Jugendarrestes soll einen Beitrag dazu leisten, die Arrestantinnen und Arrestanten zu einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 3 NJAVollzG - Rechtsstellung der Arrestantinnen und Arrestanten Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant unterliegt den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen ihrer oder seiner Freiheit. 2 Soweit das Gesetz eine besondere Regelung nicht enthält, können ihr oder ihm die...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 4 NJAVollzG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die die Arrestantin oder den Arrestanten voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 2 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 5 NJAVollzG - Ermessen und Beurteilungsspielräume Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Bei der Ausübung von Ermessen und dem Ausfüllen von Beurteilungsspielräumen sind namentlich das Vollzugsziel, die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze sowie die Besonderheiten der Arrestformen (Dauer-, Kurz- und...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 6 NJAVollzG - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Der Jugendarrest ist erzieherisch auszugestalten und dabei auf Förderung und Unterstützung der Arrestantinnen und Arrestanten, insbesondere für die Zeit nach der Entlassung, auszurichten. 2 Er soll den...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 7 NJAVollzG - Zusammenarbeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Im Vollzug des Jugendarrestes arbeiten die Vollzugsbehörden insbesondere mit den Behörden und Stellen der Bewährungshilfe, Schulen und Schulbehörden, Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe,...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 8 NJAVollzG - Mitwirkung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Die Bereitschaft der Arrestantin oder des Arrestanten, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken, ist zu wecken und zu fördern...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 9 NJAVollzG - Fördermaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Zur Erreichung des Vollzugszieles sind Fördermaßnahmen durchzuführen, die sich insbesondere auf die Auseinandersetzung mit dem begangenen Unrecht und den Ursachen und Folgen der Straftat, auf die Verbesserung...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 10 NJAVollzG - Unterstützungsmaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant wird darin unterstützt, ihre oder seine persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu ordnen und zu regeln;...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210