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116 Suchergebnisse

  • ...§ 16 AVO-GOBAK - Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Wer die Abiturprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife...

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    Rechtsstand: 01.08.2016 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 15 AVO-GOBAK - Gesamtqualifikation Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Die Punktsumme bestimmter Schulhalbjahresergebnisse in einzelnen Fächern zuzüglich der Punktsumme der Prüfungsleistungen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8 ergibt die Punktzahl der Gesamtqualifikation...

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    Rechtsstand: 01.08.2016 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 28 AVO-GOBAK - Übergangsregelungen Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Für eine Präsentationsprüfung ( § 2 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 , § 10 Abs. 2 ) können sich erstmals die Schülerinnen und Schüler entscheiden, die im Schuljahr 2019/2020 das erste Schuljahr der...

    Rechtsstand: 01.08.2016 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 27 AVO-GOBAK - Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Kleinen Latinums, des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums oder des Hebraicums können auf Antrag...

    Rechtsstand: 01.08.2016 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Anlage 2 AVO-GOBAK - Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2016 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 4 FinVO-NEBG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bibliographie Titel Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG)Amtliche Abkürzung FinVO-NEBG Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22450 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft...

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    Rechtsstand: 01.01.2016 | VORIS Nummer: 22450


  • ...Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG)Bibliographie Titel Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG)...

    Rechtsstand: 01.01.2016 | VORIS Nummer: 22450


  • ...Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 12.02.2014 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 9 AVO-GOBAK - Schriftliche Abiturprüfung Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) Die Aufgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen sind aus den Lehrplänen für die Qualifikationsphase zu entwickeln und dürfen sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr beziehen...

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    Rechtsstand: 12.02.2014 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2012 | VORIS Nummer: 22410


  • ...Anlage 2 AVO-GOBAK - Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)...

    Rechtsstand: 01.08.2012 | VORIS Nummer: 22410


  • ...§ 28 AVO-GOBAK - Übergangsregelungen Bibliographie Titel Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)Amtliche Abkürzung AVO-GOBAK Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 22410 (1) 1 Für Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums sind für die Abiturprüfungen 2009 und 2010 § 4 Abs. 2 , § 8 Abs. 2 , § 14 Abs. 2 , § 15 Abs. 3 und 4 , § 17 Abs. 2 Nr. 2 sowie die...

    Rechtsstand: 01.08.2012 | VORIS Nummer: 22410