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  • ...§ 4 NESG - Verfügungen über Betriebsgrundstücke Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen ( § 3 Abs. 1 Nr. 2 AEG ) hat die Absicht zur Veräußerung von Grundstücken, auf denen sich Eisenbahninfrastruktureinrichtungen des öffentlichen Verkehrs, wie...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 5 NESG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (weggefallen)...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 6 NESG - Betriebsleitung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat eine Betriebsleitung zu bestellen...

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    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 15 NESG - Betriebsgenehmigung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betrieb einer Seilbahn bedarf einer Genehmigung. Die Betriebsgenehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 16 NESG - Aufnahme des Betriebes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betrieb einer Seilbahn darf erst nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgenommen werden. Die Zustimmung wird erteilt, wenn...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 18 NESG - Betriebsleitung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betreiber der Seilbahn hat eine Betriebsleitung zu bestellen; § 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend....

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 19 NESG - Versicherungspflicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 Der Betreiber der Seilbahn muss zur Deckung der Personenschäden und Sachschäden, für die er aufgrund des Seilbahnbetriebes einzustehen hat, haftpflichtversichert sein...

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    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 20 NESG - Überprüfung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betreiber der Seilbahn hat die Seilbahn jährlich von einer vom Fachministerium anerkannten sachverständigen Stelle auf ihre Betriebssicherheit überprüfen zu lassen...

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    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 21 NESG - EG-Konformität der Sicherheitsbauteile Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Ein Sicherheitsbauteil darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller oder sein in der Europäischen Union ansässiger Bevollmächtigter oder ersatzweise die Person, die das Sicherheitsbauteil in der...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 27 NESG - Ordnungswidrigkeiten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 1 NESG - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 Der Erste Teil dieses Gesetzes gilt für Eisenbahninfrastrukturen ( § 2 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - AEG ), die von Eisenbahninfrastrukturunternehmen ( § 2 Abs. 1 AEG ) in Niedersachsen betrieben werden...

    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 13 NESG - Sicherheitsanalyse Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Für jede geplante Anlage ( § 11 Abs. 5 ) ist im Auftrag des Bauherrn eine Sicherheitsanalyse durchzuführen, bei der alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Systems und seiner Umgebung im Rahmen der Planung, der...

    Rechtsstand: 31.12.2004 | VORIS Nummer: 94000