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  • ...§ 4 NESG - Verfügungen über Betriebsgrundstücke Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen ( § 3 Abs. 1 Nr. 2 AEG ) hat die Absicht zur Veräußerung von Grundstücken, auf denen sich Eisenbahninfrastruktureinrichtungen des öffentlichen Verkehrs, wie...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 5 NESG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (weggefallen)...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 6 NESG - Betriebsleitung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat eine Betriebsleitung zu bestellen...

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    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 15 NESG - Betriebsgenehmigung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betrieb einer Seilbahn bedarf einer Genehmigung. Die Betriebsgenehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 16 NESG - Aufnahme des Betriebes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betrieb einer Seilbahn darf erst nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgenommen werden. Die Zustimmung wird erteilt, wenn...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 18 NESG - Betriebsleitung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betreiber der Seilbahn hat eine Betriebsleitung zu bestellen; § 6 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend....

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 19 NESG - Versicherungspflicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 Der Betreiber der Seilbahn muss zur Deckung der Personenschäden und Sachschäden, für die er aufgrund des Seilbahnbetriebes einzustehen hat, haftpflichtversichert sein...

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    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 20 NESG - Überprüfung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Der Betreiber der Seilbahn hat die Seilbahn jährlich von einer vom Fachministerium anerkannten sachverständigen Stelle auf ihre Betriebssicherheit überprüfen zu lassen...

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    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 21 NESG - EG-Konformität der Sicherheitsbauteile Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Ein Sicherheitsbauteil darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller oder sein in der Europäischen Union ansässiger Bevollmächtigter oder ersatzweise die Person, die das Sicherheitsbauteil in der...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...§ 27 NESG - Ordnungswidrigkeiten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG)Amtliche Abkürzung NESG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...

    Rechtsstand: 31.10.2014 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten VerkehrBibliographie Titel Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr...

    Rechtsstand: 01.08.2007 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 1 PlVfDErl Bibliographie Titel Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten VerkehrRedaktionelle Abkürzung PlVfDErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000...

    Rechtsstand: 01.08.2007 | VORIS Nummer: 94000