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  • ...§ 26 NBG - Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den höheren Dienst (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Für die Laufbahnen des höheren Dienstes sind zu fordern...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 27 NBG - Vorbildung und Befähigung, die im Bereich eines anderen Dienstherrn erworben sind (1) BibliographieTitel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 27a NBG - Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 Die Laufbahnvorschriften können bestimmen, inwieweit für die Ausbildung des Beamten förderliche Zeiten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 32 NBG - Versetzung (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBGNormtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Der Beamte kann auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in ein anderes Amt einer Laufbahn, für die er die Befähigung besitzt, versetzt werden. 2 Eine Versetzung bedarf nicht seiner Zustimmung, wenn das neue Amt derselben,...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 33 NBG - Dienstherrnwechsel über den Landesbereich hinaus (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Der Beamte kann nach Maßgabe der §§ 31 und 32 auch über den Bereich des Landes hinaus zu einem anderen Dienstherrn im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes abgeordnet oder versetzt werden....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 34 NBG - Zuständigkeit bei Dienstherrnwechsel (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 1 Die Abordnung oder Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt; das Einverständnis ist schriftlich zu erklären. 2 In der Verfügung ist zum Ausdruck zu...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 101h NBG - Personalaktendaten in Dateien (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Medizinische und psychologische Befunde von Beamten dürfen von den personalverwaltenden Stellen nicht in automatisierten Dateien verarbeitet werden. 2 Dies gilt nicht, wenn die Daten nur vorübergehend...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 102 NBG - Vereinigungsfreiheit (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Die Beamten haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. 2 Sie können ihre Gewerkschaften oder Berufsverbände mit ihrer Vertretung beauftragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000