RLT-NErl,NI - RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger-Nachhaltigkeitserlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung
(RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Redaktionelle Abkürzung
RLT-NErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Erl. d. ML v. 15. 2. 2023 - 105-60180-3565/2022 -

Vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)

Zuletzt geändert durch Erl. vom 14. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 80)

- VORIS 78000 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Bewilligungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8

Abschnitt 1 RLT-NErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Redaktionelle Abkürzung
RLT-NErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.

1.2 Ziel der Maßnahme ist es, Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebe der Ernährungswirtschaft zu befähigen und dabei zu unterstützen, Verbrauchererwartungen kennenzulernen und sich mit ihrer Produktionsweise und ihren Erzeugnissen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und in ihrem regionalen Umfeld bekannt zu machen sowie einen Dialog zwischen Erzeugenden oder Verarbeitenden von Lebensmitteln und den Verbraucherinnen und Verbrauchern herzustellen.

Regionale Bildungsträger sollen die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren fördern und sie dabei unterstützen, Bildungs- und Informationsangebote zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung anzubieten. Im Rahmen der Förderung sollen insbesondere junge Verbraucherinnen und Verbraucher die Gelegenheit bekommen, sich frühzeitig mit den Themen Landwirtschaft, Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln sowie Klimaschutz und Biodiversität vertraut zu machen. Eine Sensibilisierung hinsichtlich eines umsichtigen Umgangs mit Lebensmitteln wird angestrebt.

1.3 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)

Abschnitt 2 RLT-NErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Redaktionelle Abkürzung
RLT-NErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Gefördert werden Ausgaben der regionalen Bildungsträger in Niedersachsen für Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung unter Zusammenarbeit von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteuren im Rahmen der folgenden Veranstaltungstypen:

  • Veranstaltungstyp A (verpflichtend), Bildungsveranstaltung:

    Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.

  • Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional):

    Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen:

    Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.

  • Veranstaltungstyp B (optional), Netzwerk-Veranstaltung:

    Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden. Diese Veranstaltungen dürfen jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.

  • Veranstaltungstyp C (optional), öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (z. B. "Aktionstag"):

    Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)

Abschnitt 3 RLT-NErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Redaktionelle Abkürzung
RLT-NErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Gefördert werden können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen unbeschadet der gewählten Rechtsform aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)

Abschnitt 4 RLT-NErl - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung (RL Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger)
Redaktionelle Abkürzung
RLT-NErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

Voraussetzung für die Förderung ist eine gültige Anerkennung als regionaler Bildungsträger nach Nummer 7.3.1.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 152)