NLpBOrgRdErl,NI - Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung-Organisationsrunderlass

Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

RdErl. d. MWK v. 20. 6. 2016 - 14-01599-1-5 -

Vom 20. Juni 2016 (Nds. MBl. S. 705)

Geändert durch RdErl. vom 17. Oktober 2016 (Nds. MBl. S. 1050)

- VORIS 22700 -

Bezug: Beschl. d. LReg v. 20. 6. 2016 (Nds. MBl. S. 705)
- VORIS 22700 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Errichtung1
Ziele und Aufgaben2
Leitung3
Kuratorium4
Fachbeirat5
Schlussbestimmung6

Abschnitt 1 NLpBOrgRdErl - Errichtung

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

1.1 Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des MWK.

1.2 Sie hat ihren Sitz in Hannover.

Abschnitt 2 NLpBOrgRdErl - Ziele und Aufgaben

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

2.1 Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung hat den Auftrag, zur Festigung und Verbreitung des Gedankenguts der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Stärkung der Demokratie beizutragen. Sie hat die Aufgabe, durch zielgruppengerechte und niedrigschwellige Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen, die politische Medienkompetenz und die Bereitschaft zur Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs zu stärken.

2.2 Sie soll insbesondere als Impulsgeber, Dienstleistungs-, Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für die Akteure im Bereich der politischen Bildungsarbeit fungieren.

2.3 Sie soll in Kooperation mit Dritten dazu beitragen, eine umfassende und nachhaltige Angebotsvielfalt im Bereich der politischen Bildung zu fördern und dabei insbesondere auch digitale Möglichkeiten nutzen.

Abschnitt 3 NLpBOrgRdErl - Leitung

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

3.1 Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung wird durch eine Direktorin oder einen Direktor geleitet.

3.2 Die Direktorin oder der Direktor wird von der Ministerin oder dem Minister für Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Kuratorium berufen.

3.3 Die Ministerin oder der Minister für Wissenschaft und Kultur ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Direktorin oder des Direktors der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung.

3.4 Die Direktorin oder der Direktor vertritt die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung.

Abschnitt 4 NLpBOrgRdErl - Kuratorium

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

4.1 Die politische Ausgewogenheit und die Wirksamkeit der Arbeit der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung werden von einem aus Mitgliedern aller Fraktionen des LT bestehenden Kuratorium sichergestellt.

4.2 Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom LT auf Vorschlag der Fraktionen des LT für jede Legislaturperiode benannt.

4.3 Die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte und die Aufstellung des Haushaltsplans der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung erfolgen im Einvernehmen mit dem Kuratorium. Das Kuratorium nimmt die jährlichen Tätigkeitsberichte der Direktorin oder des Direktors entgegen. Die Direktorin oder der Direktor unterrichtet das Kuratorium rechtzeitig über alle bedeutsamen Vorhaben sowie über Empfehlungen und Stellungnahmen des Fachbeirates.

4.4 An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen die Direktorin oder der Direktor, Vertreterinnen und Vertreter des MWK sowie die oder der Vorsitzende des Fachbeirats mit beratender Stimme teil.