Abschnitt 3 NLpBOrgRdErl - Leitung
Bibliographie
- Titel
- Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
- Redaktionelle Abkürzung
- NLpBOrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22700
3.1 Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung wird durch eine Direktorin oder einen Direktor geleitet.
3.2 Die Direktorin oder der Direktor wird von der Ministerin oder dem Minister für Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Kuratorium berufen.
3.3 Die Ministerin oder der Minister für Wissenschaft und Kultur ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Direktorin oder des Direktors der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung.
3.4 Die Direktorin oder der Direktor vertritt die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung.