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  • ab 20.06.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 NLpBOrgRdErl - Ziele und Aufgaben

Bibliographie

Titel
Errichtung einer Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung; Organisation und Aufgaben
Redaktionelle Abkürzung
NLpBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22700

2.1 Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung hat den Auftrag, zur Festigung und Verbreitung des Gedankenguts der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Stärkung der Demokratie beizutragen. Sie hat die Aufgabe, durch zielgruppengerechte und niedrigschwellige Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen, die politische Medienkompetenz und die Bereitschaft zur Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs zu stärken.

2.2 Sie soll insbesondere als Impulsgeber, Dienstleistungs-, Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für die Akteure im Bereich der politischen Bildungsarbeit fungieren.

2.3 Sie soll in Kooperation mit Dritten dazu beitragen, eine umfassende und nachhaltige Angebotsvielfalt im Bereich der politischen Bildung zu fördern und dabei insbesondere auch digitale Möglichkeiten nutzen.