ZPDMDRdErl,NI - Zentrale Polizeidirektion-Medizinischer Dienst-Runderlass

Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen;
Zentrale Polizeidirektion
- Medizinischer Dienst der Polizei -

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Zentrale Polizeidirektion - Medizinischer Dienst der Polizei -
Redaktionelle Abkürzung
ZPDMDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

RdErl. d. MI v. 15.3.2007 - P 25.4-12 500 -

Vom 15. März 2007 (Nds. MBl. S. 250)

- VORIS 21021 -

Bezug:

RdErl. v. 12.10.2004 (Nds. MBl. S. 703), geändert durch RdErl. v. 20.9.2006 (Nds. MBl. S. 917)
- VORIS 21021 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Aufgaben2
Zuständigkeit der Regionalen Medizinischen Dienste (RMD)3
Schlussbestimmungen4

Abschnitt 1 ZPDMDRdErl - 1. Allgemeines

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Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Zentrale Polizeidirektion - Medizinischer Dienst der Polizei -
Redaktionelle Abkürzung
ZPDMDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Gemäß Bezugserlass ist der Medizinische Dienst der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) in der Abteilung 2 als Dezernat 22 zugeordnet. An das Dezernat sind drei Regionale Medizinische Dienste (RMD) mit Sitz in Braunschweig, Hannover und Oldenburg angegliedert. Diese verfügen jeweils über eine Außenstelle.

Abschnitt 2 ZPDMDRdErl - 2. Aufgaben

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Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Zentrale Polizeidirektion - Medizinischer Dienst der Polizei -
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Der Medizinische Dienst nimmt landesweit folgende Aufgaben wahr:

  • Ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der begutachtenden Medizin,

  • Sicherstellung der arbeits- und betriebsmedizinischen Versorgung im Bereich der Polizei,

  • Medizinische Versorgung der Polizeibeschäftigten in größeren Einsätzen sowie bei Ausbildungsmaßnahmen mit erhöhter Gefährdung.

Unabhängig von den o.g. Produktgruppen werden vom Medizinischen Dienst insbesondere folgende Querschnittsaufgaben wahrgenommen:

  • Beratung der Polizeibehörden, -dienststellen und -einrichtungen im Zuständigkeitsbereich in allen medizinischen Fragen,

  • Mitwirkung in der polizeilichen Aus- und Fortbildung,

  • Medizinische Beratung und Begutachtung von Vorgängen für die Abrechnungsstelle der Heilfürsorge.

In begründeten Ausnahmefällen können Polizeiärztinnen und Polizeiärzte auch im Bereich der kurativen Medizin für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die der Heilfürsorge unterliegen, tätig werden.

Abschnitt 3 ZPDMDRdErl - 3. Zuständigkeit der Regionalen Medizinischen Dienste (RMD)

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ZPDMDRdErl,NI
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21021

3.1
RMD Süd mit Sitz in Hannover:
für alle Beschäftigten

  • der Polizeidirektionen Hannover und Göttingen,

  • des Landeskriminalamtes (LKA),

  • des Bildungsinstituts der Polizei (BiP Ni),

  • der Zentralen Polizeidirektion mit den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich

und ausschließlich für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

  • im MI,

  • des NLfV,

  • der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fakultät Polizei, mit den Studienorten Hildesheim und Hann. Münden,

  • des IZN.

3.2
RMD West mit Sitz in Oldenburg:
für alle Beschäftigten

  • der Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück,

  • der Zentralen Polizeidirektion mit den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich

und ausschließlich für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

  • der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fakultät Polizei, mit Studienort in Oldenburg.

3.3
RMD Nord-Ost mit Sitz in Braunschweig:
für alle Beschäftigten

  • der Polizeidirektionen Braunschweig und Lüneburg,

  • der Zentralen Polizeidirektion mit den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich.

Abschnitt 4 ZPDMDRdErl - 4. Schlussbestimmungen

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Eine Evaluation der mit der Optimierung dieses Servicedienstes verbundenen Ziele ist im Rahmen der Gesamtevaluation unter Einbeziehung des Jahres 2007, erstmalig 2008, durchzuführen.

An
die Polizeibehörden und -einrichtungen
die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fakultät Polizei -
das Landesamt für Verfassungsschutz
das Informatikzentrum Niedersachsen