Abschnitt 3 ZPDMDRdErl - 3. Zuständigkeit der Regionalen Medizinischen Dienste (RMD)
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Zentrale Polizeidirektion - Medizinischer Dienst der Polizei -
- Redaktionelle Abkürzung
- ZPDMDRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
3.1
RMD Süd mit Sitz in Hannover:
für alle Beschäftigten
der Polizeidirektionen Hannover und Göttingen,
des Landeskriminalamtes (LKA),
des Bildungsinstituts der Polizei (BiP Ni),
der Zentralen Polizeidirektion mit den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich
und ausschließlich für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
im MI,
des NLfV,
der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fakultät Polizei, mit den Studienorten Hildesheim und Hann. Münden,
des IZN.
3.2
RMD West mit Sitz in Oldenburg:
für alle Beschäftigten
der Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück,
der Zentralen Polizeidirektion mit den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich
und ausschließlich für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fakultät Polizei, mit Studienort in Oldenburg.
3.3
RMD Nord-Ost mit Sitz in Braunschweig:
für alle Beschäftigten
der Polizeidirektionen Braunschweig und Lüneburg,
der Zentralen Polizeidirektion mit den Dienststellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich.