Bes. BRL MK,NI - Besondere Beurteilungsrichtlinie MK

Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)

Bibliographie

Titel
Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
Amtliche Abkürzung
Bes. BRL MK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

RdErl. d. MK v. 2.5.2022 -13.3-03002 - VORIS 20400 -

Vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)

Geändert durch RdErl. vom 1. Februar 2024 (SVBl. S. 64)

Bezug:

  1. a)

    Beschl. d. LReg "Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst" v. 18.7.2017 (Nds. MBl. S. 1104)
    - VORIS 20400 -

  2. b)

    Gem. RdErl. d. MK u. d. MS "Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte" v. 20.12.2011 (Nds. MBl. 2012 S. 74, SVBl. 2012 S. 115), geändert durch Gem. RdErl. v. 14.3.2013 (Nds. MBl. S. 282, SVBl. S. 177)
    - VORIS 20411 -

Gemäß Nr. 2.3 des Bezugsbeschlusses zu a wird für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums ergänzend die nachstehende Besondere Beurteilungsrichtlinie erlassen:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich1
Regelbeurteilung2
Anlassbeurteilung außerschulisch tätiger Lehrkräfte3
Beurteilungsinhalt4
Beurteilungsverfahren5
Schlussbestimmungen6

Abschnitt 1 Bes. BRL MK - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
Amtliche Abkürzung
Bes. BRL MK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Diese Richtlinie gilt für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten des Kultusministeriums, der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, des Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung und der Studienseminare für Lehrämter.

Beschäftigte im Sinne dieser Richtlinie sind die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten der zuvor genannten Behörden und Dienststellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)

Abschnitt 2 Bes. BRL MK - Regelbeurteilung

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Titel
Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
Amtliche Abkürzung
Bes. BRL MK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

2.1 Beurteilungsturnus

Die Beschäftigten sind gemäß Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bezugsbeschlusses zu a alle drei Jahre zum 1. Oktober zu beurteilen (erster Beurteilungsstichtag: 01.10.2024).

2.2 Erweiterung des Personenkreises

Auf der Grundlage von Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 Buchst, b des Bezugsbeschlusses zu a werden folgende in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung tätige Tarifbeschäftigte in den Turnus der Regelbeurteilung einbezogen:

  1. a)

    Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 8,

  2. b)

    Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 5 und 6 mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten sowie

  3. c)

    Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 5 und 6 mit erfolgreich bestandener Verwaltungsprüfung I.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)

Abschnitt 3 Bes. BRL MK - Anlassbeurteilung außerschulisch tätiger Lehrkräfte

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Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
Amtliche Abkürzung
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

3.1
Beurteilung bei Beendigung einer Abordnung

Lehrkräfte werden nach einer mindestens sechsmonatigen Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit umfasst, bei Beendigung der Abordnung auf Antrag dienstlich beurteilt.

3.2
Beurteilung bei Beendigung einer Tätigkeit auf Grundlage von Anrechnungsstunden

Lehrkräfte, die auf Grundlage von Anrechnungsstunden länger als sechs Monate eine außerschulische Tätigkeit ausüben, die mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst, können bei Beendigung der Tätigkeit eine Beurteilung beantragen. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung legen die Erst- und Zweitbeurteilerinnen oder Erst- und Zweitbeurteiler im Einzelfall fest. Es kann von der am außerschulischen Einsatzort der Lehrkraft zuständigen Person eine Stellungnahme eingeholt werden.

3.3
Beurteilung bei Bewerbungen um einen Dienstposten oder Arbeitsplatz an einer Schule

Die Beurteilung der Lehrkräfte, die sich um einen Dienstposten oder Arbeitsplatz an einer Schule bewerben, richtet sich nach dem Bezugserlass zu b, sofern sie zum Zeitpunkt der Beurteilung weniger als sechs Monate außerschulisch tätig sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)

Abschnitt 4 Bes. BRL MK - Beurteilungsinhalt

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Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
Amtliche Abkürzung
Bes. BRL MK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Regel- und Anlassbeurteilung bestehen grundsätzlich aus der Bewertung der gezeigten Leistungen und der davon getrennten Befähigungseinschätzung. Diese sind nach den Vorgaben des Bezugsbeschlusses zu a zu erstellen. Die in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz genannten Kriterien sind bei der Bildung des Gesamturteils zu berücksichtigen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)