Abschnitt 2 Bes. BRL MK - Regelbeurteilung
Bibliographie
- Titel
- Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
- Amtliche Abkürzung
- Bes. BRL MK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
2.1 Beurteilungsturnus
Die Beschäftigten sind gemäß Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bezugsbeschlusses zu a alle drei Jahre zum 1. Oktober zu beurteilen (erster Beurteilungsstichtag: 01.10.2024).
2.2 Erweiterung des Personenkreises
Auf der Grundlage von Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 Buchst, b des Bezugsbeschlusses zu a werden folgende in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung tätige Tarifbeschäftigte in den Turnus der Regelbeurteilung einbezogen:
- a)
Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe 8,
- b)
Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 5 und 6 mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten sowie
- c)
Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 5 und 6 mit erfolgreich bestandener Verwaltungsprüfung I.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)