Abschnitt 3 Bes. BRL MK - Anlassbeurteilung außerschulisch tätiger Lehrkräfte
Bibliographie
- Titel
- Besondere Beurteilungsrichtlinie für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (Bes. BRL MK)
- Amtliche Abkürzung
- Bes. BRL MK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
3.1
Beurteilung bei Beendigung einer Abordnung
Lehrkräfte werden nach einer mindestens sechsmonatigen Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit umfasst, bei Beendigung der Abordnung auf Antrag dienstlich beurteilt.
3.2
Beurteilung bei Beendigung einer Tätigkeit auf Grundlage von Anrechnungsstunden
Lehrkräfte, die auf Grundlage von Anrechnungsstunden länger als sechs Monate eine außerschulische Tätigkeit ausüben, die mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst, können bei Beendigung der Tätigkeit eine Beurteilung beantragen. Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung legen die Erst- und Zweitbeurteilerinnen oder Erst- und Zweitbeurteiler im Einzelfall fest. Es kann von der am außerschulischen Einsatzort der Lehrkraft zuständigen Person eine Stellungnahme eingeholt werden.
3.3
Beurteilung bei Bewerbungen um einen Dienstposten oder Arbeitsplatz an einer Schule
Die Beurteilung der Lehrkräfte, die sich um einen Dienstposten oder Arbeitsplatz an einer Schule bewerben, richtet sich nach dem Bezugserlass zu b, sofern sie zum Zeitpunkt der Beurteilung weniger als sechs Monate außerschulisch tätig sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des RdErl. vom 2. Mai 2022 (SVBl. S. 342)