LMÜGDBZARdErl 2025,NI - Lebensmittelüberwachungs- und Gesundheitsdienstbehörden-Zusammenarbeitsrunderlass

Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Gem. RdErl. d. ML u. d. MS vom 06.11.2024 - 201- 44051-590/2024 -

Vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

- VORIS 78560 -

Bezug: Gem. RdErl. v. 08.10.2019 (Nds. MBl. S. 1484)
- VORIS 78560 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zweck1
Zusammenarbeit2
Schlussbestimmungen3

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 Satz 1 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

Abschnitt 1 LMÜGDBZARdErl 2025 - Zweck

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Die schnelle, zielgerichtete, systematische und erfolgreiche Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche beim Menschen auf der Grundlage des Lebensmittelrechts und IfSG setzt eine enge, verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen der Lebensmittelüberwachung und des Infektionsschutzes auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene voraus. Dieser Gem. RdErl. dient dem Zweck, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 Satz 1 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

Abschnitt 2 LMÜGDBZARdErl 2025 - Zusammenarbeit

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Die für die Lebensmittelüberwachung und den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen kommunalen Behörden, das LAVES und das NLGA arbeiten zu diesem Zweck zusammen.

Zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird der gemeinsam erarbeitete Leitfaden "Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Niedersachsen" als Arbeitshilfe vorgehalten. Die regelmäßige Aktualisierung des Leitfadens obliegt der gemeinsamen Arbeitsgruppe "Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche" des niedersächsischen Krisenmanagementhandbuchs (im Folgenden: KMH).

Der Leitfaden soll von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden i. V. m. dem online gestützten KMH, welches auf der Homepage www.kmh.niedersachsen.de abzurufen ist, verwendet werden. Die jeweils aktuelle Version der im Anhang des Leitfadens abgedruckten Formblätter ist dem KMH zu entnehmen.

Für die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Leitfaden und die sie betreffenden Dokumentvorlagen über die Internet-Präsenz des NLGA unter http://www.apps.nlga.niedersachsen.de/oegd/intern und über die Kommunikations- und Kollaborationsplattform für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Agora unter https://fs.px.px.agora-oegd.de/s/Eq34Mwwy2womwAW zur Verfügung gestellt. Das Passwort für beide Optionen ist identisch und kann bei Bedarf unter internet-redaktion@nlga.niedersachsen.de erfragt werden.

Übergreifende Fragen der Zusammenarbeit werden im Einzelfall zwischen dem ML und dem MS geklärt.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 Satz 1 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

Abschnitt 3 LMÜGDBZARdErl 2025 - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Dieser Gem. RdErl. tritt am 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 Satz 1 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
den Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
das Niedersächsische Landesgesundheitsamt